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Allgemeine Geschäftsbedingungen der VSA
bezüglich der Nutzung des Marketingportals www.apoerfolg.de
§ 1 Geltungsbereich, Leistungsinhalt
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der VSA GmbH und dem KUNDEN, hinsichtlich der entgeltlichen Zur-Verfügung-Stellung von Werbedokumenten, Analysen, Adressdaten und Dienstleistungen zur Erstellung und Verbreitung von Werbemitteln für eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit des KUNDEN.
§ 2 Registrierung, Kündigung, Keine Verträge mit Verbrauchern, Vertragsschluss bei Bestellungen
2.1 Um die Leistungen der VSA nutzen zu können, muss sich der KUNDE bei www.apoerfolg.de zunächst unentgeltlich registrieren. Eine Registrierung geschieht in folgenden Schritten: Der KUNDE meldet sich zunächst online bei www.apoerfolg.de unter Angabe seiner Geschäftsadresse und seiner E-Mail an; dies gilt als Angebot des KUNDEN, sich bei www.apoerfolg.de registrieren zu lassen. Der KUNDE erhält sodann von der VSA eine E-Mail zugesandt, welche einen Link enthält, den er anklicken muss. Nach dem Anklicken auf den Link erhält der KUNDE von der VSA eine zweite E-Mail, welche seine Registrierung bestätigt oder ablehnt. Erst die Bestätigung durch die zweite E-Mail stellt eine Annahme des Angebots des KUNDEN auf Registrierung dar.
2.2 Die Registrierung kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich oder in Textform gekündigt werden. In diesem Falle kann der KUNDE die Leistungen von www.apoerfolg.de nicht mehr nutzen.
2.3 Die VSA will nur Verträge mit KUNDEN schließen, welche Unternehmer i. S. d. § 14 BGB sind, also natürlichen oder juristischen Personen, welche bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Es können daher über die Webseite apoerfolg.de keine Waren und Dienstleistungen vom KUNDEN erworben werden, wenn dies der KUNDE weder für seine gewerbliche oder seine selbständige Tätigkeit tut.
2.4 Eine Bestellung des KUNDEN, welche dieser nach erfolgter Registrierung bei www.apoerfolg.de tätigen kann, stellt ein Angebot des KUNDEN an die VSA dar zum Abschluss eines Vertrages über die gewählten Leistungen im Marketingportal. Wenn der KUNDE eine Bestellung bei www.apoerfolg.de durch Klicken auf den Button „Bestellung abschicken“ aufgibt, schickt ihm die VSA eine E-Mail, die den Eingang seiner Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung), oder eine E-Mail, welche seine Bestellung ablehnt. Die Bestellbestätigung stellt eine Annahme der VSA des Angebotes des KUNDEN dar.
§ 3 Abänderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, fingierte Erklärung
3.1 Die VSA ist berechtigt diese Geschäftsbedingungen unter den Voraussetzungen von Ziffer 3.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern.
3.2 Die VSA wird dem KUNDEN eine Abänderung schriftlich oder in Textform mitteilen. Sollte der KUNDEN mit dieser Abänderung nicht einverstanden sein, so kann er gegen diese schriftlich oder in Textform Widerspruch binnen einer Frist von sechs Wochen, beginnend mit dem Tag des Zugangs der Mitteilung, der Abänderung erheben, Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs bleibt das Vertragsverhältnis zwischen dem KUNDEN und der VSA zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen bestehen. Wird binnen der oben genannten Frist kein Widerspruch eingelegt, so gilt vom KUNDEN die Abänderung als genehmigt; es gilt für das vertragliche Verhältnis zwischen dem KUNDEN und der VSA dann der Vertrag in dem abgeänderten Umfange.
Die VSA wird den KUNDEN rechtzeitig über Abänderungen informieren und den KUNDEN zu Beginn der Widerspruchsfrist auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung eines nicht fristgerecht eingelegten Widerspruchs ausdrücklich hinweisen.
§ 4 Haftung
4.1 Die VSA haftet für Schäden die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der VSA oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die VSA nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der VSA auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Die Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
4.2 Die VSA haftet nicht für Schäden oder Forderungen, welche dem KUNDEN daraus entstehen, dass vom KUNDEN selbst gelieferte Daten fehlerhaft sind oder solche Daten vom KUNDEN in rechtswidriger Weise verwendet werden.
§ 5 Gewährleistung, Verjährung
5.1 Im Falle eines Mangels kann der KUNDE nur Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der KUNDE berechtigt zur Minderung oder zum Rücktritt von der Bestellung.
5.2 Die Aussagen der in ApoErfolg angebotenen Standortanalysen sind überwiegend Wahrscheinlichkeitsangaben auf der Basis statistischer Erhebungen. Die Informationen werden nach neuesten Methoden und nach bestem Wissen und Gewissen von einem renommierten Datendienstleister zusammengestellt. Daher kann seitens der VSA für die Richtigkeit der Daten keine Gewähr übernommen werden. Ebenso kann für die Korrektheit der vom gleichen externen Datendienstleister bezogenen Adress- und Personendaten im Rahmen der Adressbestellung keine Gewähr seitens der VSA übernommen werden.
5.3 Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche des KUNDEN gegenüber der VSA beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
6.1 Eine Aufrechnung des KUNDEN gegen eine Forderung der VSA ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung mit der aufgerechnet wird ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6.2 Ein Zurückbehaltungsrecht des KUNDEN gegen eine Forderung der VSA ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch des KUNDEN ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif.
§ 7 Nutzungsrechte an den überlassenen Daten
7.1 Der KUNDE erhält an der überlassenen Miet-Adressen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck und im vertraglich vorgesehenen Umfang, d. h. die Mietadressen dürfen nur für ein einmaliges Mailing oder eine einmalige Werbeaktion genutzt werden. Eine Übernahme der Mietadressen in den eigenen Adressbestand ist nicht gestattet. Die Adressdaten der aus einem Mailing zurückerhaltenen Antwortkarten dürfen aber in den eigenen Bestand integriert werden.
7.2 Die heruntergeladenen Aktions-Vorlagen darf der KUNDE nur in seiner Hauptapotheke und den angehörigen Filialen verwenden. Eine Kopie der Aktions-Vorlagen-Dokumente darf nur für Sicherungszwecke angefertigt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
7.3 Der KUNDE darf die erhalten Daten nicht verändern oder bearbeiten.
§ 8 Datenschutz
8.1 Die VSA erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des KUNDEN aus diesem Vertragsverhältnis nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung durch VSA selbst und durch von VSA beauftragte Subunternehmer.
8.2 Der KUNDE stimmt einer Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch die von VSA beauftragten Subunternehmer zu. Letztere dürfen diese Daten nicht zu anderen Zwecken als zur Erfüllung der ihnen gegenüber VSA obliegenden Aufgaben verwenden.
8.3 Die Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze werden beachtet.
§ 9 Obliegenheit des KUNDEN bei Übermittlung von vom KUNDEN nicht bestellter Daten
Werden dem KUNDEN im Rahmen einer Bestellung von der VSA versehentlich nicht vom KUNDEN bestellte Daten übermittelt, so ist der KUNDE verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen
§ 10 Anwendbares Recht
Auf die Vertragsbeziehungen zwischen der VSA und dem KUNDEN ist allein deutsches Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des CISG (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
§ 11 Gerichtsstandsvereinbarung
Ist der KUNDE Vollkaufmann, Freiberufler, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens, und ist die Bestellung im Rahmen des Betriebs eines Handelsgewerbes erfolgt, so ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle die Bestellung betreffenden vermögensrechtlichen Streitigkeiten. Dies gilt nicht, sofern durch Vertrag oder Gesetz ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Für alle KUNDEN, die keinen Allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, ist München ausschließlicher Gerichtsstand.
VSA
Stand: 01.12.2006
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